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Warum kann ich mich als Fallführung nicht auswählen? (SSA)

Damit eine Person im Modul Schulsozialarbeit (SSA) als Fallführer ausgewählt werden kann, müssen folgende Vorbedingungen erfasst werden.

Die Person muss im Modul Administration Formular Personal erfasst worden sein. Danach muss bei der Person im Register Eigenschaften das Häkchen „SSA“ angekreuzt werden. Ausserdem muss das Kurzzeichen im Register Adresse eingetragen werden. Falls das Kurzzeichen beim Ankreuzen des Häkchens SSA fehlt, erscheint eine Meldung welche einen darauf hinweist, das Kurzzeichen des Mitarbeiters einzutragen.

Wenn diese Eigenschaften eingetragen wurden, kann die Person als Fallführender in Modul SSA verwendet werden.