Vermietungen abrechnen
Abrechnung vorbereiten (nur für externe Vermietungen)
Rufen Sie in der Agenda im Formular Belegung den zu verrechnenden Termin auf und wechseln Sie zum Register Verrechnung. Dieses Register erscheint nur bei externen Vermietungen.
Sie können auch direkt aus dem Formular Vermietung zum Termin in der Agenda gelangen. Doppelklicken Sie im Register Belegungen auf den zu verrechnenden Datensatz. Der Termin wird im Formular Agenda geöffnet.
Erfassen Sie den zu verrechnenden Betrag im Feld Gebühren. Verlassen Sie die Belegung, um zum Formular Vermietung zurückzukehren.
Rufen Sie im Formular Vermietung das Register Verrechnung auf.
Nummer | Bezeichnung | Funktion |
---|---|---|
1 | Verrechnung ab | Erfassen Sie hier das geplante Abrechnungsdatum. Erst nach Überschreitung dieses Datums kann der Vermietungsdatensatz abgerechnet werden. |
2 | FiBu | Hinterlegen Sie hier das FiBu-Konto. |
3 | Kosten | Die in der Agenda im Belegungsdatensatz erfassten Kosten werden hier auto-matisch angezeigt. Bei mehreren Belegungen pro Vermietung, die abgerechnet werden, werden diese hier kumuliert. |
4 | Rechnung | Wählen Sie per Klick auf den Rechnungsempfänger aus. Die Anschrift wird automatisch mit der Mieteradresse ergänzt, kann aber überschrieben werden. |
5 | Bemerkung | Erfassen Sie bei Bedarf weitere Bemerkungen, die auf der Rechnung erschei¬nen sollen. |
Das Kontrollkästchen verrechnet wird automatisch aktiviert, sobald die Raumabrechung ausgelöst worden ist.
Abrechnung durchführen
Über das Modul Raumvermietung gelangen Sie über Funktionen - Raumabrechnung zum Abrechnungsdialog für Raum- und Gerätemieten. Unter Vermietung können Sie auswählen, ob alle Vermietungen oder nur die Markierten verrechnet werden.
Als Rechnungsperiode wird der aktuelle Monat vorgeschlagen. Dieses kann bei Bedarf überschrieben werden. Lösen Sie danach die Verrechnung aus.
Wird die Verrechnung ausgelöst, werden automatisch die entsprechenden Rechnungsdatensätze im Modul Finanzverwaltung angelegt und können dort entsprechend bearbeitet werden. Das weitere Vorgehen ist im Handbuch im Kapitel "Modul Finanzverwaltung" beschrieben.
Interne Belegungen können nicht abgerechnet werden.